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Die Hygiene-Regeln im Baugewerbe:

 

Arbeit auf Baustellen:

Verhaltensmaßnahmen

  • Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten während der Arbeit untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen.
  • Ab dem 25. Januar 2021 muss in Arbeits- und Betriebsstätten sowie auf Baustellen eine FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 getragen werden. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen. Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann.
  • PoC-Test werden vom Arbeitgeber gestellt und können alle 2 Tage genutzt werden.
  • Bei Symptomen wie Husten, Temperatur, Kopf- Hals- und Gliederschmerzen ist der Arbeitgeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen .

 

Hygienemaßnahmen

  • Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten.
  • Keine Hände schütteln, kein Körperkontakt, einhalten des gesetzlichen Mindestabstandes
  • (1,50m) wenn machbar.
  • Regelmäßig und ausreichend lange (20 - 30 Sekunden) die Hände mit Wasser und Seife waschen sowie Desinfizieren.
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Hände vom Gesicht fernhalten.
  • Tragen einer FFP2 Maske
  • Reinigen des Fahrzeuges nach Gebrauch mit Desinfektionswipes (Lenkrad, Schaltknauf und alle anderen Kontaktflächen im Fahrzeug)

 

Arbeits- & Personalplanung

  • Beschäftigte sensibilisieren und unterweisen.
  • Arbeiten nach Möglichkeit räumlich und zeitlich trennen.
  • Pausen gegebenenfalls in Schichten durchführen.
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden.
  • Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen mit Desenfektionswipes.
  • Die Kontaktdaten aller Beschäftigten, die die Baustelle betreten und verlassen, sind zu dokumentieren und müssen verfügbar sein.

 

Pausen- & Sozialräume

  • Geeignete Waschmöglichkeiten, Seife und Einwegmaterial oder Desinfektionsmittel muss auf der Baustelle vorhalten sein.
  • Es ist zu gewährleisten, dass Pausenräume regelmäßig zu Lüften sind, geschlossenen Räume stündlich für 3-10 Minuten lüften.
  • Es ist sicherzustellen, dass in Pausenräumen und anderen Bereichen Kontakte verschiedener Gewerke unterbunden sind.
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